AGB für Videosprechstunden und Telekonsultationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Docs in Clouds TeleCare GmbH ("Docs in Clouds TeleCare"), Vaalserstraße 460, 52074 Aachen, für die Nutzung der Videosprechstunde unter www. teledoc.cloud sowie der Telekonsultation mittels „TeleDoc-Software“ (jeweils „Angebot”)
VorbemerkungDie Docs in Clouds TeleCare stellt eine Plattform zur Verfügung, die zum einen eine Videotelefonie zwischen Arzt und Patienten ermöglicht („Videosprechstunde“) und zum anderen zwischen einer Pflegekraft und einem Arzt („Telekonsultation“). In jedem Fall müssen die teilnehmenden Arztpraxen Kunde der Docs in Clouds TeleCare sein und über die entsprechende „TeleDoc-Software“ verfügen.
Hierfür gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Videosprechstunden und Telekonsultationen in Verbindung mit den generellen Nutzungsrichtlinien unter https://docsinclouds.com/agb/.
- Geltungsbereich / Vertragsgegenstand
- Diese AGB gelten für die Nutzung der Videosprechstunde durch Patienten
- Diese AGB gelten darüber hinaus für die Nutzung der Telekonsultationen durch Pflegekräfte im Auftrag für Pflegeheim-Bewohner als Patienten
- Andere weiteren Angebote von Docs in Clouds TeleCare sind nicht Gegenstand dieser AGB.
- Leistungsumfang
- Docs in Clouds TeleCare stellt eine Plattform zur Verfügung, die zum einen eine Videotelefonie zwischen Arzt und Patienten ermöglicht und zum anderen zwischen einer Pflegekraft und einem Arzt. Videosprechstunde und Telekonsultation finden jeweils über eine verschlüsselte Verbindung „Ende zu Ende“ statt. Ein „Mithören“ bzw. Auslesen von Inhalten seitens Docs in Clouds TeleCare ist ausgeschlossen.
- Neben der Video- und Sprachverbindung erfolgt – bei der Telekonsultation – ebenfalls die (Ende-zu-Ende verschlüsselte) Datenkommunikation von Vitaldaten (Herzfrequenz, Atemfrequenz, Sauerstoffsättigung, Blutdruck, EKG, Auskultationsgeräusche Herz und Lunge), die über Medizingeräte vor Ort im Heim gemessen bzw. registriert werden.
- Die während der Telekonsultation erhobenen Befunde, angeordneten Maßnahmen und Entscheidungen werden über die TeleDoc-Software dokumentiert und bis zum Ende der Telekonsultation verschlüsselt gespeichert. Nach Beendigung der Telekonsultation durch den Arzt werden die Daten – als PDF-Dokument und als „strukturierte Datei“ – etwaigen angebundenen Abrechnungs- und Dokumentationssoftwaren über offene Schnittstellen zur Verfügung gestellt und vom Server der Docs in Clouds TeleCare gelöscht.
- Für die Inhalte der Kommunikation zwischen Ärzten und Patient ist Docs in Clouds TeleCare nicht verantwortlich, ebenfalls nicht für die durch den beteiligten Arzt angeordneten medizinischen oder therapeutischen Leistungen, genauso wenig für die Entscheidung für oder gegen eine Krankenhauseinweisung des Patienten. Der Service soll den Arzt-Patienten-Kontakt intensivieren, den reellen Hausbesuch aber keinesfalls ersetzen.
- Videosprechstunde und Telekonsultation sind im Notfall nicht indiziert. Hierfür müssen weiterhin Notfallpraxis, der kassenärztliche Notdienst, der Rettungsdienst (112) oder der Notarzt alarmiert werden.
- Die Nutzung einer Videosprechstunde ist für Patienten kostenlos. Für die von Ärzten erbrachten Dienstleistungen können von diesen ggfs. gesonderte Honorare erhoben werden. Diese werden dem Patienten deutlich kenntlich gemacht.
- Gebühren für die Inanspruchnahme einer Telekonsultation durch Pflegekräfte werden in einem separaten Nutzungsvertrag zwischen Pflegeeinrichtungen und der Docs in Clouds TeleCare geregelt. Sobald der Patient mit einem Arzt Kontakt aufnimmt, kommt ein gesonderter Vertrag mit dem Arzt zustande. Hierbei können dem Patienten Kosten entstehen. Hierüber wird der Patient durch den Arzt gesondert informiert.
- Nutzung
- Die Videosprechstunde darf nur von volljährigen und voll geschäftsfähigen Patienten genutzt werden.
- Die Telekonsultation darf nur genutzt werden, wenn folgende Bedingungen alle erfüllt sind:
- das Einverständnis des Patienten bzw. des gesetzlichen Vertreters (bei geschäftsunfähigen Patienten)liegt vor. Das umfasst auch das Einverständnis des Patienten zur Generierung einer Login-TAN,
- vor der Initiierung der Verbindung durch eine Hilfsperson (z.B. einer Pflegekraft) wird explizit nach dem Einverständnis gefragt, ob „ein Arzt per Videotelefonie kontaktiert werden darf“,
- die Privatsphäre des Patienten ist geschützt und die Telekonsultation kann störungsfrei ablaufen
- Zur Teilnahme an einer Videosprechstunde benötigt der Patienten lediglich eine TAN, die er von seinem Arzt erhält. Mit Hilfe dieser TAN erfolgt die Authentifizierung und der Zutritt in einen „virtuellen Warteraum“
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme der Leistungen von Docs in Clouds TeleCare. Docs in Clouds TeleCare ist berechtigt, den TAN-Login ohne Angabe von Gründen zu sperren.
- Nutzungsrechte
- Die den Patienten für die Teilnahme einer Videosprechstunde eingerichteten Rechte richten sich nach dieser AGB. Die den Pflegeeinrichtungen für die Durchführung einer Telekonsultation eingerichteten Rechte richten sich nach dieser AGB und nach den individuellen Nutzungsverträgen mit der Docs in Clouds TeleCare.
- Die Inhalte des Services dürfen nur für persönliche und nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Eine Weitergabe der Inhalte ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Docs in Clouds TeleCare untersagt.
- Patientendaten / Datenschutz
- Videosprechstunden werden durch Docs in Clouds TeleCare weder aufgenommen noch gespeichert.
- Die Teilnehmer der Videosprechstunde bzw. der Telekonsultation verpflichten sich ebenfalls dazu, keine Inhalte – weder Ton noch Video – aufzunehmen.
- Im Übrigen wird auf die auf der Webseite von Docs in Clouds TeleCare abrufbare Datenschutzerklärung (https://docsinclouds.com/datenschutz/) verwiesen.
- Ärzte unterliegen grundsätzlich der beruflichen Schweigepflicht gegenüber Dritten, von denen nur unter bestimmten, gesetzlich geregelten, Bedingungen abgewichen werden kann oder muss (Suizid- oder Tötungsabsichten, Missbrauch von Kindern etc.).
- Verfügbarkeit
- Grundsätzlich steht der Service technisch rund um die Uhr zur Verfügung. Wann und in welchem Umfang Ärzte für Telekonsultationen oder für Videosprechstunden zur Verfügung stehen, muss individuell abgeklärt bzw. vereinbart werden.
- Eine 100%ige technische Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden, etwaige kurzweilige Störungen oder Unterbrechungen, die z.B. durch Wartungen, Updates oder Defekte entstehen können, werden so kurz und selten wie möglich gehalten.
- Haftung
- Die Haftung von Docs in Clouds TeleCare wird, unabhängig vom Rechtsgrund, für sämtliche Vertreter des Unternehmens wie folgt beschränkt:
- Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Service ist nicht nur funktionseingeschränkt, sondern vollständig ausgefallen) aus dem Schuldverhältnis haftet Docs in Clouds TeleCare der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Docs in Clouds TeleCare haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorgaben.
- Sperrung des Zugangs / Kündigung
- Docs in Clouds TeleCare behält sich vor, bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder wesentlichen Vertragsverletzung den Zugang des Arztes oder des Pflegeheimes zu sperren. Nach Ausräumung des Verdachts wird die Sperrung wieder aufgehoben, andernfalls steht Docs in Clouds TeleCare ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
- Jeder Partei steht das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu. Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. per E-Mail).
- Änderungen/Ergänzung der Nutzungsbedingungen
- Schlussbestimmungen
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Aachen.
- Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Docs in Clouds TeleCare behält sich das Recht vor, die AGBs bei Lücken, Fehlern und Veränderungen des Services anzupassen. Sofern sich dadurch erhebliche Nachteile für den Patienten oder das Pflegeheim ergeben, die eine Fortsetzung des Vertrags unmöglich machen, besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen außerordentlichen Kündigung.